Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz 1. Mai 20211. Mai 2021 Am 29. April hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das deutsche Klimaschutzgesetz in seiner aktuellen Form teilweise unvereinbar mit unseren Grundrechten ist. Denn nur durch eine Verschärfung und Konkretisierung dieses Gesetzes ist es möglich, die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen, kommentiert das Urteil so: „Dies ist ein historisches Urteil. Die klare Botschaft des Bundesverfassungsgerichts ist: Zu wenig Klimaschutz bedroht die Freiheitsrechte dieser und kommender Generationen. Wir und unsere Kinder haben ein Grundrecht auf Zukunft. Das ist eine Ansage, die Folgen haben muss. Die Zeit der Ausreden ist vorbei.Zu Recht stellt das Gericht fest, dass die grundrechtlichen Schutzpflichten und das verfassungsrechtliche Gebot, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, mehr erfordern als vage gesetzliche Ankündigungen künftiger Ziele. Wir müssen jetzt konsequent und konkret handeln, um mehr Co2 einzusparen. Sonst haben kommende Generationen keinen ausreichenden Spielraum mehr.Das heißt, es braucht ein Klimaschutzsofortprogramm: bis Mitte dieses Jahrzehnts jährlich doppelt so viel an Erneuerbaren ausbauen wie jetzt, schneller aus der Kohle aussteigen, ab 2030 nur noch emissionsfreie Autos zulassen und einen CO2-Preis, durch den Investitionen in klimaneutrale Produktionsweisen belohnt werden, Klimaschädigung wird dagegen teurer.Das wollen wir in einer neuen Bundesregierung umsetzen. Wir werden unser Land auf die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens ausrichten und das Klimaschutzgesetz entsprechend ändern. Dazu zählt auch die Festlegung konkreter Reduktionsziele für den gesamten Zeitraum bis zur Erreichung von Klimaneutralität über alle Sektoren. Wir haben als politisch Verantwortliche die Aufgabe, nicht nur in kurzfristigen Zyklen zu denken, sondern Grundrechte langfristig zu garantieren. So wollen wir handeln.“ Aber was hat das alles mit Sarstedt zu tun? Ganz einfach – auch hier vor Ort muss jetzt viel mehr für den Schutz der Umwelt getan werden, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens noch erreichen zu können. Ich als 18-jähriger Schüler habe oft das Gefühl, dass die Bedenken, Sorgen und Ängste meiner Generation noch immer nicht ernst genommen werden. Dabei lässt sich doch auch auf kommunaler Ebene so viel tun: Warum gleicht das Fahrradfahren auf den Sarstedter Radwegen noch immer eher einer Mountainbiketour? Warum sind noch nicht längst alle öffentlichen Gebäude mit Photovoltaikanlagen ausgestattet? Warum setzt sich die Stadtverwaltung noch immer nicht stark genug dafür ein, die Stadtbahnlinie 1 zu erhalten, um die umweltfreundliche Verbindung zwischen Sarstedt Laatzen und Hannover zu stärken? Hier muss viel mehr getan werden, wie jetzt auch noch einmal vom höchsten deutschen Gericht bestätigt worden ist. Die aktuell regierenden Parteien, im Bund, aber auch hier vor Ort, sind ihrer Verantwortung bis jetzt nicht gerecht worden. Kommentar von Johann Härke, 18 Jahre